Die Außendienstvereinigung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG e.V.

Die ADV versteht sich als Verband freier Handelsvertreter im Außendienst der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG. Dies wurde auch als Untertitel in unseren Briefkopf aufgenommen.
Sie ist ausdrücklich keine gewerkschaftsähnliche Organisation.

Der Zweck unseres Verbandes ist in unserer Satzung in § 2 verankert:

"Die ADV soll die grundsätzlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Gesamtheit ihrer Mitglieder wahrnehmen, fördern und gegenüber der BSH vertreten"

Förderung der Zusammenarbeit

Dies bedeutet, daß der ADV-Vorstand im ständigen Dialog mit den Vertriebsvorständen der BSH und deren Beauftragten stehen muß, um den direkten und konstruktiven Informationsfluß zwischen Außendienst und unserer Bausparkasse zu pflegen und zu fördern.

Im Fusionspapier zwischen den damaligen Außendienstvereinen HAMV und IG vom 24. Januar 1990 wurde folgendes im Schlußsatz proklamiert:

"Die ADV versteht sich als die alleinige Vereinigung und als Sprachrohr des BSH-Außendienstes zur Wahrung der Interessen seiner Mitglieder und zur Förderung der Zusammenarbeit mit unserer Bausparkasse Schwäbisch Hall."

Die Grundlage hierzu ist die am 23.03.2009 unterzeichnete Geschäftsvereinbarung zwischen BSH-Vertrieb und ADV.

Die Interessenvertretung des Außendienstes

Die Vertretung grundsätzlicher Interessen unserer Mitglieder versteht sich nicht als Rechtsvertretung Einzelner. Vielmehr wollen wir, dass unsere Mitglieder durch persönliches Engagement an konstruktiven Diskussionsgrundlagen für unseren Dialog mit der Vertriebsleitung unserer Bausparkasse mitarbeiten.

Die dadurch entstehende Kommunikation zwischen Vertriebsleitung und der ADV soll dazu beitragen, die Position des selbständigen Außendienstes im Sinne § 84 HGB und § 2 der ADV-Satzung zu festigen und durch erfolgsorientiertes Handeln die Marktposition unserer Bausparkasse auszubauen.